Ein Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht ihn. Auch bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist ein Energieausweis auszustellen.
Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressent*innen über die energetischen Kennwerte und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Den Energieausweis müssen Sie als Eigentümer*in aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen. Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis.
Auch wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus als Eigentümer*in selbst bewohnen und daher keinen Energieausweis benötigen, lohnt sich bei steigenden Energiepreisen in vielen Fällen eine Dämmung oder Heizungserneuerung. Wichtig ist eine fachkundige und unabhängige Beratung, damit die Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht durchgeführt werden.